Gewinnermittlung: Wahl der Gewinnermittlungsart nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (OFD)

Die OFD Niedersachsen äußert sich zur Rechtsprechung des BFH, wonach das Recht zur Wahl der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz entfällt.
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