Gewinnermittlung: Wahl der Gewinnermittlungsart nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (OFD)
Die OFD Niedersachsen äußert sich zur Rechtsprechung des BFH, wonach das Recht zur Wahl der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz entfällt.