Rechtsberatung Korruptionsstrafrecht
Die Korruption gerät zunehmend in den öffentlichen Fokus. Unter dem Aspekt der Vorteilsgewährung oder auch Bestechung bzw. Bestechlichkeit werden Ermittlungen in allen Bereichen des Wirtschaftslebens geführt. Sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften führen umfangreiche Verfahren gegen Vertreter unterschiedlichster Berufsgruppen. Durch das Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes 1997 hat der Gesetzgeber eine erhebliche Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten vorgenommen.
Die Verteidigung im Korruptionsstrafrecht hat vielfältige, zum Teil existenzbedrohende Konsequenzen für die einzelnen Betroffenen, sondern auch für Unternehmen zum Gegenstand, die Firma Siemens dürfte hier eines der besten Beispiele darstellen.
Leider ist die Qualität und Qualifikation der derzeit eingesetzten Ermittler in den meisten Fällen mehr als bedenklich. Was oft zu voreiligen Beschuldigung von einzelnen Betroffenen führt, die dann meist schon lange ihre Existenz verloren haben, bis sich die in vielen Fällen gegen diese erhobenen Beschuldigungen als nicht haltbar erwiesen haben.