Termingebundene Anforderung von Steuererklärungen ab 2011
Die Finanzämter können Steuererklärungen zu einem besonderen Termin anfordern, z.B. wenn im Vorjahr eine hohe Abschlusszahlung zu leisten war oder die Abgabefrist besonders „großzügig“ überschritten wurde. Die OFD Niedersachsen erklärt, welche Regeln für diese termingebundene Anforderung gelten.