Umsatzsteuer: Vorsteuer-Vergütung im Drittland (OFD)

Drittstaaten mit denen eine Gegenseitigkeit besteht, erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Die Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer sind direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen.
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