Doch keine Steuerfalle beim Frühstück

Die OFD Rheinland hat am 30.5.2011 ihre Kurzinformation USt Nr. 4/2011 v. 17.2.2011 aktualisiert. Abweichend von der ursprünglichen Fassung soll es nun doch nicht zu einem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch kommen, wenn der Arbeitgeber bei der Reisekostenabrechnung einen höheren Wert als den Sachbezugswert für eine Mahlzeit im Rahmen einer Auswärtstätigkeit vom Arbeitnehmer einbehält.
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