BFH Pressemitteilung: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der BFH hat entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V, die sog. „Praxisgebühren“, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.
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