OGAW-IV-Umsetzungsgesetz: Geändertes Muster zur Steuerbescheinigung (BMF)
Beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen können für nach dem 31.12.2011 zufließende Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuererstattung nur gegen Vorlage einer Bescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.