Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2012 (Teil 3): Behinderten-Pauschbeträge

Die Gemeinden haben dem Bundeszentralamt für Steuern die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum übermittelt. Diese Pauschbeträge fließen daher automatisch in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein.
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