Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2012 (Teil 3): Behinderten-Pauschbeträge
Die Gemeinden haben dem Bundeszentralamt für Steuern die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene mit dem jeweiligen Gültigkeitsdatum übermittelt. Diese Pauschbeträge fließen daher automatisch in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein.