Außerordentliche Einkünfte: Tarifbegrenzung (OFD)
Für den VZ 2007 sind vermehrt Fälle berichtet worden, in denen sich bei tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünften (§ 34 Abs. 2 EStG) aufgrund der Wirkungsweise des § 34 Abs. 1 EStG und des § 32c EStG eine höhere Steuerlast als bei einer Berücksichtigung derselben Einkünfte als laufende Gewinneinkünfte ergeben hat.