Betriebliche Altersversorgung: Auswirkungen des Gesetzes zur Struktur des Versorgungsausgleiches (B

Der sog. Versorgungsausgleich hat das Ziel, die von den Ehegatten während der Ehe und von Lebenspartnern i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes während der Lebenspartnerschaft erworbenen Anrechte auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gleichmäßig aufzuteilen. Die Vorschriften zum Versorgungsausgleich wurden durch das am 3.4.2009 eingeführte Versorgungsausgleichsgesetz grundlegend geändert.
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