Gelangensbestätigung: Übergangsfrist bis 30.6.2012 verlängert (BMF)

Die Finanzverwaltung hat auf die massive Kritik an den neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen (Stichwort: Gelangensbestätigung) reagiert und die Übergangsfrist bis zum 30.6.2012 verlängert.
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