EuGH-Vorlage wegen Steuerschuldnerschaft: Keine AdV für Bauträger (FinMin)
Ob die nationalen Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind, steht derzeit auf dem Prüfstand. Betroffen davon sind auch Bauträgerunternehmen, die selbst Werklieferungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringen.