BMF nimmt Zuwendungsbestätigungen in den Blick

Um Spenden steuerlich abziehen zu können, muss der Spender in vielen Fällen eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt vorlegen. Das BMF erklärt in einem aktuellen Schreiben, wann eine solche Bestätigung den amtlichen Anforderungen genügt.
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