Körperschaftsteuer: Umgliederung der EK-Töpfe (OFD)
Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 17.11.2009 die Umgliederungsvorschriften des § 36 Abs. 3, 4 KStG a.F. für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Gesetzgeber diese Regelung so angepasst, dass ein Körperschaftsteuer-Minderungspotenzial erhalten bleibt.