Eindämmung der Normenflut: Aufhebung von BMF-Schreiben (BMF)
Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern, werden für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht werden, die bis zum 31.12.2009 ergangenen BMF-Schreibens aufgehoben, soweit sie nicht in einer sog. Positivliste aufgeführt sind.