Umzugskosten: Maßgebende Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen a
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1.1.2012 Folgendes: