Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis (FinMin)
Das FinMin Baden-Württemberg äußert sich zur Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG wonach Rechtsvorgänge der Grunderwerbsteuer unterliegen, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.