Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis (FinMin)

Das FinMin Baden-Württemberg äußert sich zur Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG wonach Rechtsvorgänge der Grunderwerbsteuer unterliegen, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …