AEAO: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (BMF)Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass der AO vom 2.1.2008 in Folgenden näher erläuterten Punkten mit sofortiger Wirkung geändert. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
BFH Pressemitteilung: Verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht zwingend für IAB