Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelheiten zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die im Zusammenhang mit Bargeschäften entstehen, bekanntgeben.
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