Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Übergangsfrist bis zum 31.12.2016
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelheiten zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die im Zusammenhang mit Bargeschäften entstehen, bekanntgeben.