Steuer-Identifikationsnummer: Auch für Freistellungsaufträge erforderlich (OFD)
Bereits in 2008 wurde jedem Bürger eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt. Anders als die Steuernummer, behält die neue Identifikationsnummer – lebenslang – auch nach Umzügen oder Eheschließungen ihre Gültigkeit.