Steuer-Identifikationsnummer: Auch für Freistellungsaufträge erforderlich (OFD)

Bereits in 2008 wurde jedem Bürger eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt. Anders als die Steuernummer, behält die neue Identifikationsnummer – lebenslang – auch nach Umzügen oder Eheschließungen ihre Gültigkeit.
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