Grunderwerbsteuer: Vorläufige Festsetzung (FinMin)
Die obersten Finanzbehörden der Länder informieren aktuell über die vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer, die vorläufige Feststellung nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und vorläufige Feststellung von Grundbesitzwerten.