Grunderwerbsteuer: Vorläufige Festsetzung (FinMin)

Die obersten Finanzbehörden der Länder informieren aktuell über die vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer, die vorläufige Feststellung nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und vorläufige Feststellung von Grundbesitzwerten.
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