Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer (LfSt)

Eine ausländische Erbschaft- oder Schenkungsteuer kann auf die festzusetzende deutsche Steuer angerechnet werden. Dazu ist Voraussetzung, dass die deutsche Steuer innerhalb von 5 Jahren nach der ausländischen Steuer entsteht. Doch wie wörtlich ist das Wort „nach“ zu nehmen?
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