BVerfG stellt pauschalen Kilometersatz bei Auswärtstätigkeiten auf den Prüfstand (OFD)
Seit dem 1.1.2002 liegt der pauschale Kilometersatz für Auswärtstätigkeiten unverändert bei 0,30 EUR pro Kilometer. Das BVerfG muss die Höhe der Pauschale nun verfassungsrechtlich prüfen. Einsprüche, die sich auf das anhängige Verfahren beziehen, ruhen daher.