EStÄR 2012: Bilanzänderung bei Mitunternehmerschaften

Ist eine Bilanz bereits erstellt, kann der Steuerpflichtige daran interessiert sein, Bilanzansätze nachträglich zu korrigieren, entweder um Bilanzierungsfehler richtig zu stellen oder um ein Wahlrecht anderweitig auszuüben.
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