BFH Kommentierung: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbarDie sog. Praxisgebühr ist kein zusätzlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine Form der Selbstbeteiligung. Sie ist deshalb nicht als Sonderausgabe abziehbar. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC