BFH Kommentierung: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten

Die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahrs sind – entgegen der Verwaltungsauffassung – als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.
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