BFH Kommentierung: Nachweis der Investitionsabsicht für den Investitionsabzugsbetrag erleichtert

Die Investitionsabsicht muss – auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben – nicht zwingend durch eine verbindliche Bestellung nachgewiesen werden; gewichtige Indizien wie konkrete Kaufverhandlungen können genügen.
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