Versicherungsbeiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern (OFD)
Eltern können die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ihres Kindes nur als Sonderausgaben abziehen, wenn sie die Kosten im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung tragen. Die OFD Münster beleuchtet dieses Erfordernis mit einer aktuellen Kurzinfo.