Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuerbefreiung färbt auf das Besitzunternehmen ab (LFD)

Die Erträge eines Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung unterliegen prinzipiell der GewSt. Ist jedoch eine Betriebskapitalgesellschaft von der GewSt befreit, z.B. ein nicht gemeinnütziges Alten- und Pflegeheim, färbt die Steuerbefreiung auf die Besitzunternehmung ab (sog. Merkmalsübertragung).
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