Energetische Sanierung des Gebäudebestands: Steuerliche Förderung (FinMin)
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands soll steuerlich gefördert werden. So sollen z. B. Eigenheimbesitzer eine Steuerermäßigung von 20 % des Sanierungsaufwands, höchstens 8.000 EUR als Sanierungsbonus erhalten, so Finanzminister Georg Fahrenschon.