Erziehungs- und Familienhelfer: Vergütung an selbstständig Tätige (OFD)

Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII werden sog. Erziehungs- und Familienhelfer eingesetzt, die das Kind oder den Jugendlichen oder die Familie durch pädagogische und therapeutische Hilfen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen oder bei der Erfüllung von Erziehungsaufgaben unterstützen sollen.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …