Spekulationsgeschäfte: Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist auf 10 Jahre (BMF)

Mit Beschluss vom 7.7.2010 hat das BVerfG entschieden, dass die gesetzlich normierte Verlängerung der Frist von 2 auf 10 Jahre für die Veräußerung von Wirtschaftsgütern als solche grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
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