Sammel-Steuerbescheinigung: Beantragung, Ausstellung und Verwendung (BMF)
Bei ausländischer Zwischenverwahrung von Aktien kann die letzte inländische auszahlende Stelle in der Wertpapierverwahrkette bei der auszahlenden Stelle über den vor der Zahlung ins Ausland vorgenommenen Steuerabzug eine Sammel-Steuerbescheinigung für die Summe der eigenen und der für Kunden verwahrten Aktien beantragen.