Einnahmen-Überschussrechnung: Anlage EÜR 2011 (BMF)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt das BMF die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2011 bekannt.
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