Erschließungsbeiträge: Teil des Kaufpreises oder abgabenrechtliche Geltendmachung – Vertragsgestalt
Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung, gehört der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.