Auftragsforschung: Auswirkungen einer Vermögensanlage in einem BgA auf die Steuerbefreiung (OFD)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts begründen mit ihren Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen unter den Voraussetzungen des § 4 KStG einen Betrieb gewerblicher Art. Die in einer solchen Einrichtung auch oder ausschließlich betriebene Auftragsforschung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG steuerbefreit. Keine Auftragsforschung liegt vor, soweit die Tatbestände des zweiten Halbsatzes der Norm erfüllt sind.