Körperschaftsteuer: Auslandsbeteiligungen in den Veranlagungszeiträumen 2001 bzw. 2002 (BMF)
Mit Urteil v. 22.1.2009 hat der EuGH (STEKO) entschieden, dass in einem Fall, in dem eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 % beteiligt ist, Artikel 56 EG dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung wie derjenigen des § 8b Abs. 3 KStG 1999 entgegensteht.