Zusammenfassende Meldung: Änderung der Abgabefrist und des Meldezeitraums für die Abgabe seit dem 1

An das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) werden vermehrt Anfragen von Unternehmern zu den geänderten Meldepflichten im Zusammenhang mit der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gerichtet.
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