Zusammenfassende Meldung: Änderung der Abgabefrist und des Meldezeitraums für die Abgabe seit dem 1
An das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) werden vermehrt Anfragen von Unternehmern zu den geänderten Meldepflichten im Zusammenhang mit der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gerichtet.