Gutscheine: BFH-Urteile sind veröffentlicht und allgemein anwendbar (OFD)
Die Finanzverwaltung wendet die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung mit Gewährung der 44 EUR-Freigrenze allgemein an. Sie will allerdings im Gegenzug für viele Gutscheine keinen 4 %-igen Bewertungsabschlag mehr gewähren.