Gutscheine: BFH-Urteile sind veröffentlicht und allgemein anwendbar (OFD)

Die Finanzverwaltung wendet die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung mit Gewährung der 44 EUR-Freigrenze allgemein an. Sie will allerdings im Gegenzug für viele Gutscheine keinen 4 %-igen Bewertungsabschlag mehr gewähren.
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