Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne von Bertelsmann-Genussscheinen

Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Genussscheine unterliegen nach einem aktuellen Urteil des FG Hessen nicht der Abgeltungsteuer. Das FinMin Schleswig-Holstein greift diese Rechtsprechung auf und bezieht sich dabei auf die Genussscheine der Bertelsmann AG.
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