Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne von Bertelsmann-Genussscheinen
Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Genussscheine unterliegen nach einem aktuellen Urteil des FG Hessen nicht der Abgeltungsteuer. Das FinMin Schleswig-Holstein greift diese Rechtsprechung auf und bezieht sich dabei auf die Genussscheine der Bertelsmann AG.