Pauschalierender Landwirt: 1 %-Vorteil für private KfZ-Nutzung ist nicht durch Umsatzsteuer zu erhö
Ein Landwirt, der die Besteuerung nach Durchschnittssätzen vornimmt, muss seinen Vorteil aus privater KfZ-Nutzung nicht um eine fiktive Umsatzsteuer erhöhen. Dies hat der BFH kürzlich entschieden. Die OFD Niedersachsen weist ihre Finanzämter nun an, die Rechtsprechung in allen offenen Fällen anzuwenden.