InvZulG: Auslegung des Begriffs Betrieb, betriebliche Investitionszulage für Energieerzeugungsanlag

Das BMF hat mit Schreiben v. 8.7.2010 das BMF-Schreiben v. 22.4.2005 und Satz 4 RdNr. 58 des BMF-Schreibens v. 8.5.2008 aufgehoben.
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