Vereinfachte E-Rechnung: Derzeit keine rechtssichere Anwendung
Das BMF weist darauf hin, dass eine rechtssichere Anwendung der im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen Erleichterungen bei der Übermittlung elektronischer Rechnungen erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich ist.