Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage (Gleichlautende Ländererlasse)
Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze für die steuerrechtliche Handhabung von gemischten Schenkungen bzw. von Schenkungen unter Auflage in einem Ländererlass neu festgelegt. Dies wurde angesichts der ab 2009 erfolgten gesetzlichen Änderungen im Erbschaftsteuerrecht erforderlich.