Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland: Prüfung der Bedürftigkeit und Erwerbsobliegenheit (F
Der BFH rückt in seiner neuen Rechtsprechung davon ab, die Bedürftigkeit einer unterhaltenen Person (dem Grunde nach) typisierend zu unterstellen und fordert stattdessen eine einzelfallbezogene Prüfung. Den Richtungswechsel des BFH nimmt das Finanzministerium Schleswig-Holstein zum Anlass, die aktuelle Sicht der Finanzverwaltung darzustellen.