UStAE: Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (BMF)

Abschn. 6.11 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wurde neu gefasst. Darin ist auch die Erteilung der Abnehmerbestätigung bei Vorlage eines Visums mit einer drei Monate übersteigenden Aufenthaltsgenehmigung geregelt.
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