Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich als Werbungskosten
Die Aufwendungen für einen Raum in der selbstgenutzten Wohnung unterliegen nicht dem Abzugsverbot, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gehalten ist, an mehreren Arbeitstagen pro Woche am häuslichen Telearbeitsplatz zu arbeiten.