Umzugskosten: Erhöhung der Beiträge zum 1.1.2011 (BMF)

Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Das BMF hat zum 1.1.2011 die umzugesbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht.
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