Integrationskurs: Aufwendungen sind steuerlich abzugsfähig (FinMin)

Wer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das FinMin Schleswig-Holstein weist auf die Zwangsläufigkeit solcher Schulungskosten hin.
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