Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für den Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaft
Die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögens unterliegen der Regelbesteuerung. Aus Vereinfachungsgründen wird die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung jedoch unter bestimmten Umständen nicht beanstandet.