Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für den Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaft

Die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögens unterliegen der Regelbesteuerung. Aus Vereinfachungsgründen wird die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung jedoch unter bestimmten Umständen nicht beanstandet.
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